Der BEM-Beauftragte leitet das BEM. Er führt auch die Gespräche mit den BEM-Berechtigten. Er sucht nach Maßnahmen, die eine Arbeitsunfähigkeit (AU) überwinden und die weiteren Zeiten der AU senken. Dabei dokumentiert er alle wesentlichen Vorgänge in der vertraulichen BEM-Akte. Bei der Suche nach Maßnahmen kann er, falls notwendig, auf weitere Hilfe, sofern der BEM-Berechtigte zustimmt, zurückgreifen.
Dies können zum Beispiel sein:
- die Interessenvertretung (Betriebsrat, Personalrat)
- die Schwerbehindertenvertretung
- der Betriebsarzt oder der Werksarzt
- oder auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten (Sicherstellung des Datenschutzes)
- die Rehabilitationsträger: Unfallversicherungsträger im Rahmen einer Einzelfallberatung (UVT), gesetzliche Krankenkasse, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit
- das Integrationsamt
- "Was hat das mit mir zu tun?"
Der BEM-Beauftragte klärt Fragen, die im Zusammenhang mit erkrankten oder leistungsgewandelten MitarbeiterInnen entstehen, z.B.:
- Kann die bisherige Tätigkeit trotz bzw. nach einer Erkrankung noch voll ausgefüllt werden?
- Kann bzw. muss der bestehende Arbeitsplatz angepasst werden?
- Kann auf einen anderen, leistungsgerechten Arbeitsplatz umgesetzt werden?
- Kann Minderleistung akzeptiert und kompensiert werden?
- Muss man sich am Ende doch trennen?